FAQ

Häufig gestellte Fragen


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Die Theorieprüfung kannst du fühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters absolvieren, sofern du an den vorgeschriebenen Pflichtstunden des Theorieunterrichtes teilgenommen hast.

Die Fahrschule Sanders besteht seit 1950 und mittlerweile in der dritten Generation. Weitere Infos zu unserer Geschichte findest du hier

Die Fahrschule bietet fast alle Führerscheinklassen an, einschließlich Auto-/PKW-Führerschein (B, BF17, B197, B96 und BE), LKW-Führerscheine der Klasse C/CE und C1/C1E und aller Führerscheine für Zweiräder wie Roller, Mofas und Motorräder (A, A1, AM, B196).

Du kannst jederzeit Kontakt zur Fahrschule aufnehmen, ob telefonisch, persönlich während der Bürozeiten, über WhatApp oder per Mail. Für Esens und Tannenhausen unter: 0162 900 20 20 oder christian@ferienfahrschule-sanders.de Für Dornum, Großheide, Hage und Norden unter: 0174 18 30 714 oder ralf@ferienfahrschule-sanders.de

Du kannst am Erste Hilfe Kurs direkt bei uns in der Fahrschule Norden , Am Markt 1 teilnehmen. Der Kurs startet alle 4 Wochen jeweils um 9 Uhr, und die Termine werden vorher über WhatsApp-Status, Facebook und Instagram bekannt gegeben.

Wenn du die Theorieprüfung nicht bestehst, gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von mindestens 14 Tagen, bevor du die Prüfung erneut ablegen kannst.

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolvieren, sofern du an den vorgeschriebenen praktischen Pflichtstunden teilgenommen hast.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Punkte im Fahreignungsregister abzubauen. Dies kann durch die Teilnahme an einer Schulungen (ASP) erfolgen oder durch die Verjährungsfristen: 1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Die frühstmögliche Anmeldung zum Autoführerschein beträgt sechs Monate vor dem jeweiligen Mindestalter. Beispiel: Beim Führerschein mit 17 Jahren (BF17), kann man sich mit 16,5 Jahren anmelden.

Die Bearbeitung des Antrages beim Straßenverkehrsamt dauert in der Regel 3-4 Wochen.

Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein. Der Erste Hilfe Kurs hat kein Ablaufdatum.

Ja, deine Führerscheinausbildung kann trotzdem starten.

Die Führerscheinklasse 3, auch bekannt als alte Klasse 3, berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t und Anhängern bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Wer die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, darf auch ein 125er Motorrad (heutige Kl A1) fahren.

Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen der Klasse L bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h fahren, mit Anhänger jedoch nur 25 km/h.

Um einen Wohnwagen oder Anhänger zu ziehen, benötigst du meist einen Führerschein der Klasse BE oder B96, abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs. Genauere Infos findest du in den Führerscheinklassen beim ADAC

Um einen Automatik Führerschein auf einen Schaltwagen zu erweitern / zu ändern, musst du zehn Fahrstunden mit einem Schaltwagen und eine 15 minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer absolvieren. Eine Prüfung beim TÜV ist nicht notwendig.

Die Anmeldung erfolgt meist direkt persönlich in unserer Fahrschule oder über unsere Webseite. Komm gerne einfach vorbei oder kontaktiere uns über die üblichen Kanäle.

Unsere Öffnungszeiten variieren je nach unseren Standort und findest du hier

Den Führerschein wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder dem Bürgeramt in deiner Stadt / Landkreis gestellt. Dies erledigen wir allerdings für dich. Die notwendigen Unterlagen (Kopie vom Personalausweis, Sehtest, Erste Hilfe Kurs und biometrisches Passbild) gibst du bei uns ab.

Die Dauer des Theorieunterrichts kann variieren, dies ist abhängig von der Führerscheinklasse (Ersterwerb oder Erweiterung), deiner individuellen Lerngeschwindigkeit und deiner Motivation. Es ist aber durchaus möglich, die theoretischen Pflichtstunden in 3-5 Wochen zu absolvieren.

Deine Fahrstunden Klasse B fährst du aktuell mit einem Golf 7.

Gerne kannst du dir deinen Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin auszusuchen. Sprich uns einfach an und teile uns deinen Wunsch mit. Unsere Fahrlehrer-Team findest du hier

Du kannst deine Rechnung gerne per Banküberweisung zahlen, aber auch bar vor Ort ist möglich.

Die theoretische Prüfung kann in folgenden zwölf verschiedenen Sprachen abgelegt werden: englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, russisch, portugiesisch, rumänisch, kroatisch, spanisch, türkisch und arabisch (hocharabisch)

Wird dein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt und besitzt Gültigkeit, ist eine "verkürzte" Ausbildung vorgeschrieben. Das heißt, du musst eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, jedoch ohne Pflichtstunden in Theorie und Praxis.

Zum einen wird eine Gebühr an den Tüv entrichtet (Prüfungsgebühr), zum anderen geht ein Betrag an die Fahrschule für die Vorstellung der jeweiligen Prüfung.

Der Zeitpunkt und der Ablauf der Prüfung können je nach Standort variieren. In Norden finden die Theorie-Prüfungen immer dienstags vormittags, in Aurich immer dienstags vormittags und mittwochs nachmittags statt.

Wenn du Prüfungsangst hast, sprich uns gerne jederzeit an. Wir haben langjährige Erfahrungen mit Ängsten, sowohl im Straßenverkehr als auch speziell vor Prüfungen und können dir sicher weiterhelfen.

Für die Fahrstunden gibt es keine festen Termine. Wir richten uns flexibel nach dir. Spreche einfach deine freien Termine mit deinem Fahrlehrer/in ab.

Grundsätzlich kannst du gerne einen Freund / eine Freundin oder einen Elternteil mit zur Fahrschule nehmen. Sprich uns am besten einmal vorher darauf an.

Die Dauer der praktischen Prüfung hängt von der jeweiligen Führerscheinklasse ab. Im folgenden die Prüfzeiten: Klasse B, BE und AM jeweils 55 min. Klasse A, A2 und A1 jeweils 70 min. / bei Aufstiegsprüfungen 60 min. Klasse T 70 min. Klasse C1, C1E, C und CE jeweils 85 min.

Die Dauer der Probezeit für Fahranfänger beträgt zwei Jahre. Solltest du innerhalb dieser zwei Jahre eine Auffälligkeit haben, die zu einem Aufbauseminar führt, verlängert sich deine Probezeit auf insgesamt vier Jahre.

Wenn du während deiner Probezeit im Straßenverkehr auffällig wirst, führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und du erhälst vom Straßenverkehrsamt eine Frist, in der du ein Aufbauseminar absolvieren musst.

Ein Aufbauseminar besteht aus insgesamt vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine 30 minütige Beobachtungsfahrt statt. Sowohl die vier Sitzungen als auch die Beobachtungsfahrt sind prüfungsfrei.

Ein Fahrschulwechsel zu uns ist jederzeit möglich und stellt keinen großen bürokratischen Aufwand dar. Auch deine bereits absolvierten Theorie- sowie Praxisstunden behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Du musst deine Ausbildung also nicht von vorne beginnen. Wir freuen uns auf deine Nachricht.

Zur Anmeldung in der Fahrschule benötigst du nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Alle weiteren Unterlagen wie, ein biometrisches Passfoto, einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs kannst du auch später noch nachreichen

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigst du eine Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite), ein biometrisches Passfoto, einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Kurs. Beimbegleiteten Fahren ab 17 (BF17) brauchst du zusätzlich noch die Kopien der Führerscheine (Vorder- und Rückseite) deiner Begleitperson(en). Bei der Führerscheinklasse C1 / C1E / C / CE benötigst du zusätzlich ein ärztliches, sowie augenärztliches Gutachten.

Das "Fahren mit 17" ermöglicht es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren den Führerschein zu erwerben. Allerdings darfst du bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du durch die Agentur für Arbeit eine Förderung für Ihre Führerscheinausbildung erhalten. Informiere dich direkt bei der Agentur für Arbeit über die genauen Bedingungen und den Antragsprozess.

Die Schlüsselzahlen auf deinem Führerschein geben Auskunft über bestimmte Beschränkungen, Erweiterungen oder Auflagen, die für deine Fahrerlaubnis gelten. Es ist ratsam, sich bei uns oder der zuständigen Behörde zu informieren Eine genaue Bedeutung der Schlüsselzahlen findest du hier in der Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Wenn dir der Führerschein entzogen wurde, müsst du unter Umständen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ihn wieder zu erlangen, z.B. die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), und evtl. ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Es ist ratsam, sich bei uns oder der zuständigen Behörde über den genauen Prozess zu informieren.

MPU steht für "Medizinisch-Psychologische Untersuchung". Es handelt sich um eine Untersuchung, die in bestimmten Fällen (z.B. nach schweren Verkehrsverstößen oder dem Entzug der Fahrerlaubnis) von der zuständigen Behörde angeordnet wird, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu überprüfen. Dafür gibt es entsprechende Vorbereitungskurse.

Gesundheitliche Einschränkungen können Auswirkungen auf deine Fahrtauglichkeit haben und zu bestimmten Auflagen oder Beschränkungen in deiner Fahrerlaubnis führen. Diese Auflagen werden mit einer entsprechenden Schlüsselzahl in deinem Führerschein vermerkt. Es ist ratsam, sich bei uns oder der zuständigen Behörde über die genauen Regelungen zu informieren.

In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie z.B. Schnee oder Eis, nur mit geeigneten Reifen gefahren werden darf. Eine alte Faustregel heißt: Winterreifen von O bis O, bedeutet von Oktober bis Ostern.

Wenn du deine Fahrerlaubnis erweitern möchtest, musst du eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung ablegen. In der Regel ist der theoretische Unterricht auf sechs Unterrichtsstunden reduziert. Informiere dich am Besten direkt bei uns über die genauen Anforderungen und den Ablauf.

Zuerst ist eine theoretische Ausbildung (Unterricht) zu durchlaufen. Es gibt hierbei einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen. Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und deinen persönlichen Bedürfnissen ab.

In den Monaten Dezember, Januar und Februar bieten wir wetterbedingt keine Zweirad Ausbildung an, sobald es unter 7 Grad tagsüber wird. Es ist zu gefährlich in diesen Monaten zu fahren, da die Temperaturen oft unter 7 Grad liegen. Bedenke auch, dass es nicht nur um die Sturzgefahr geht, sondern niedrige Temperaturen sich stark auf die Konzentration auswirken und es so zu gefährlichen Situationen kommen kann. Der Tüv führt bei zu niedrigen Temperaturen keine Prüfung durch. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen überwiegend nicht zu fahren. Hier steht für uns deine Sicherheit und Gesundheit im Vordergrund. Safety first! Eine Ausnahme wäre natürlich möglich, wenn die Gradzahlen steigen und das Wetter es zulässt.

Erkundige Dich, wo Freunde, Bekannte oder Mitschüler den Führerschein gemacht haben. Der beste Weg eine gute Fahrschule zu finden, ist die Weiterempfehlung von anderen (ehemaligen) Fahrschülern. Zuverlässige Fahrlehrer/innen, saubere Fahrzeuge, moderene Unterrichtsmethoden und Medien, sowie eine gewissenhafte Ausbildung sind ebenfalls von großer Bedeutung und dir bei uns garantiert.

Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist Voraussetzung, um für die praktische Prüfung zugelassen zu werden. Jeder Bewerber legt seine Prüfung am PC beim Tüv ab. Je nach Klasse sind 20-57 Fragen zu beantworten. Dabei handelt es sich um Multiple-choice-Questions, bei denen du die richtigen Antworten angekreuzen musst. Hierzu hast du 45 min. Zeit. Hinzu kommen vereinzelt Fragen, bei denen du Zahlenwerte eingetragen, sowie Fragen zu 15 sekündigen Filmen beantworten musst. Das Ergebnis wird direkt nach Abgabe der Prüfung bekanntgegeben und ist auf deinem PC am Prüfplatz einzusehen.

Zu jeder Frage wird die mögliche Fehlerpunktzahl angegeben (2-5 Fehlerpunkte). Bei Ersterwerb (30 Fragen) darfst du maximal zehn Fehlerpunkte haben, jedoch nicht zwei Fragen mit 5 Fehlerpunkten. Bei Erweiterung (20 Fragen) darfst du maximal sechs Fehlerpunkte haben.

Im theoretischen Unterricht werden verschiedene Themen behandelt, darunter persönliche Voraussetzungen, technische Fähigkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen, das Straßenverkehrssystem, Vorfahrt, Verkehrsregeln und -regelungen, Verkehrszeichen und -einrichtungen, Teilnehmer am Straßenverkehr, Fahrzeugbedienung und -technik, Fahrphysik, Geschwindigkeit und Abstand, Fahrmanöver, ruhender Verkehr (Halten und Parken), Beleuchtungseinrichtungen sowie Fahren bei Nacht, Lebenslanges Lernen und Anhängerbetrieb.

Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt und ein Mitarbeiter des TÜV fungiert als Prüfer. Der Prüfer gibt die Fahrstrecke vor. Du musst Grundfahraufgaben (Parken, Umkehren, rückwärts um die Ecke und eine Gefahrbremsung mit 30 km/h), sowie innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften fahren. Vorab findet auf dem Tüv-Gelände eine kurze Abfahrtkontrolle statt. Hierzu stellt der Prüfer meist drei Fragen zum Fahrzeug, z.B. Motorhaube öffnen, Beleuchtung zeigen, Reifen kontrollieren, Lenkradschloss ver-u. entriegeln.

Nicht jeder Fehler führt direkt zum Nichtbestehen. Jede Grundaufgabe darf einmal wiederholt werden, es sei denn, es gibt eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Zum Abbruch der Fahrt führen auch Fehler bei Nichtbeachten der Vorfahrt oder Ampelzeichen sowie Einhaltung der Geschwindigkeit und Fehler, die das Eingreifen des Fahrlehrers erfordern. Auch allgemein mangelnde Verkehrsbeobachtung, wie Spiegel- u. Schulterblick führen zum Nichtbestehen.

Am wichtigsten ist, dass du einen gesunden Mix aus Konzentration, Ruhe und Lockerheit findest. Versuche jede Situation so zu lösen, wie du es mit deinem Fahrlehrer geübt hast. Während der Prüfungsfahrt musst du nachweisen, dass du fähig bist, selbständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen sicher und verkehrsgerecht zu führen. Es gibt verschiedene Aspekte, auf die du achten musst, wie z.B. Fahrtechnische Vorbereitung, Verhalten beim Anfahren, Gangwechsel, Verkehrsbeobachtung, Fahrgeschwindigkeit, Abstand halten, Überholen, Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen, und viele andere.

Ja, unsere Fahrschule bietet Intensivkurse und Ferienkurse an, um den Führerschein in einem 14 tägigen Zeitraum zu erwerben. Diese Kurse können jederzeit und auch außerhalb der Ferien stattfinden. Wir richten uns da ganz nach dir.

Die Dauer deiner Führerscheinausbildung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. die Anzahl der benötigten Fahrstunden, der eigenen Motivation, deiner verfügbaren Zeit und deiner individuellen Lerngeschwindigkeit.

Die Gesamtkosten für den Führerschein setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, wie z.B. Grundbetrag, Lehrmaterial, Anzahl der Fahrstunden und Prüfungsgebühren. Gerne erstellen wir dir eine detaillierte Kostenübersicht für die jeweilige Führerscheinklasse.

Ja, wir bieten die Möglichkeit der Ratenzahlung während der Führerscheinausbildung an. Kontaktiere uns gerne, um weitere Informationen zu erhalten und die Details zu besprechen. Für uns gilt: Bis zur Prüfung müssen die in Anspruch genommenden Leistungen beglichen und eine Ratenzahlung muss mit uns immer im Vorfeld abgesprochen sein.

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden (Stadtfahrten) kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. deiner persönlichen Lerngeschwindigkeit, Aufnahmebereitschaft, von der Umsetzung der geforderten Aufgaben, den persönlichen Fähig- und Fertigkeiten ab. Bei der Klasse A1, A2, A und B ist die Anzahl der Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten) gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Klasse BE sind es 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt.

Deine bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig. Es ist wichtig, die praktische Prüfung innerhalb dieser Frist abzulegen.

Für die praktische Prüfung benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, falls vorhanden auch deinen Führerschein bei Vorbesitz. Sollte der Sehtest ergeben haben, dass du eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) benötigst, so muss diese selbstverständlich auch bei der Prüfung getragen werden.

Für die Vorbereitung auf deine Theorieprüfung kommst du mindestens zu den geforderten Pflichtstunden des Theorieunterrichtes. Zudem ist es wichtig, dass du mit deinem Lehrmaterial (Lern-App) fleißig übst. Wir empfehlen alle Fragen mindestens zweimal durchzugehen und ausreichend Prüfungssimulationen zu bestehen. Wir unterstützen dich gerne bei deiner Vorbereitung.

Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, deine Führerscheinausbildung zu unterbrechen und später fortzusetzen. Beachte aber, dass alle deine geleisteten Stunden (Theorie und Praxis) nur eine Gültigkeit von zwei Jahren besitzen.

Wenn du deine Theorieprüfung nicht bestehst, gilt eine gesetzliche Wartezeit von mindestens 14 Tagen bis zur Wiederholungsprüfung. Zudem kommen natürlich weitere Extrakosten hinzu.

Wir empfehlen dir in den Tagen vor der Prüfung nochmals die Videos deiner Fahr-Praxis-App aus deinem Prüfort anzuschauen. Sei bei der Prüfung ausgeschlafen und fit und lege dir am Abend vorher schon deinen Ausweis parat. Zudem ist es sinnvoll auch spezielle Situationen aus deinen Fahrstunden nochmals Revue passieren zu lassen.

Für die Anzahl der Wiederholungen der praktischen Prüfung gibt es keine Begrenzungen. Die gesetzliche Wartefrist für deine Wiederholungsprüfung beträgt mindestens 14 Tage.

Die Prüfungstermine vereinbaren wir in Absprache persönlich mit dir. Es ist wichtig, dass sowohl wir, als auch du, dich prüfungsreif sehen. Grundsätzlich kannst du bei uns immer zeitnah einen Prüfungstermin bekommen.

Ja, es ist durchaus möglich, sofern dein Motorrad den Anforderungen der Prüfungsrichtlinie (Verkehrssicherheit, PS-Zahl und Leistungsgewicht) entspricht und deine Versicherung dir vollen Versicherungsschutz während der Ausbildung und Prüfung bescheinigt.

Ja, du kannst deine praktische Prüfung mindestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

Der Unterschied zwischen einem vorläufigen und einem regulären Führerschein liegt in den Voraussetzungen und Bedingungen für die Ausstellung. Ein großer Unterschied ist die Gültigkeit. Ein regulärer Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren, hingenen ein vorläufiger Führerschein meist eine Gültigkeit von drei Monaten hat.

Insgesamt gibt es 17 verschiedene Führerscheinklassen. Eine genaue Auflistung und Information findest du z.B. in den Führerscheinklassen beim ADAC